AGB und Widerrufsrecht

Übersicht über den Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Angebote der psychologischen Beratungsleistungen gelten einzig unter den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge AGB). Vertragspartner von Seiten der Martin-Holstein.de ist der Berater. Eine elektronische, schriftliche oder (fern)mündliche Terminanfrage gilt als ausdrückliches Einverständnis zu den AGB vonseiten des Klienten /der Klientin.

Umfang und Gestaltung der Beratungsleistung

Klient*innen kontaktieren den Berater mit einem individuellen Anliegen, oder es wird im gemeinsamen Gespräch ein solches Anliegen formuliert. Das folgende Beratungsangebot beinhaltet Gespräche, doch können auch andere Methoden (Telefon, Email) auf Wunsch der Klient*innen oder nach Absprache mit dem Berater zur Anwendung kommen. Die Beratungsleistung nutzt einzig Telekommunikationstechnologien wie die internetbasierten Videokonferenz, die Audiokommunikation per Telefon und auch andere online-Kommunikationsmittel. Ziel der Beratung ist die Arbeit an und die Bewältigung von individuellen, psychosozialen Problemlagen, die gemeinsam gestaltete Entwicklung der Persönlichkeit, der Stärkung der individuellen Ressourcen zur Problembewältigung und die Formulierung je eigener Lebensziele. Weiterhin kann das Angebot auch Konflikte im beruflichen und privaten Umfeld umfassen. Ebenso sind die gemeinsame Bearbeitung von Lebensphasen und konflikthaften Veränderungen möglich. Jedes Beratungsangebot ist individuell gestaltet und entspricht den jeweiligen Problemlagen der Klient*innen. Es kommen kein standardisierten Lösungsschemata zur Anwendung. Körperliche Schäden und physisch verursachte Einschränkungen werden weder diagnostiziert noch therapiert. Die Beratungsangebote erfolgen gemäß PsychThG §1 Abs. 3 Satz 3 als rein außerheilkundliche Leistungen. Weder werden psychologische Diagnosen erstellt noch psychotherapeutische Angebote unterbreitet und ausgeführt. Vonseiten des Beraters besteht gegenüber dem Klienten*innen die Pflicht zur Verschwiegenheit gem. §203 StGB ab dem Zeitpunkt des Erstkontaktes. Erfolgt die Inanspruchnahme der Beratungsangebote vonseiten der Klient*innen als Verbraucher so kann er das gesetzliche Widerrufsrecht geltend machen (hierzu auch: Belehrung zum Widerruf).

Zustandekommen der Beratungsleistungen bzw. einzelner Beratungsverträge

Nachfolgend werden Kontaktmöglichkeiten hin zu den die verbindlichen, je individuellen Beratungsangeboten dargestellt. Vonseiten der Klient*innen können Termine für eine Beratung über das Internetportal martin-holstein.de gebucht werden. Auch kann auf dem Internetportal (martin-holstein.de) das Problem oder der Wunsch der Klient*innen über das bereitgestellte Kontaktformular, unter weiterer Angabe der Kontaktdaten, genutzt werden. Über die elektronische Kontaktadresse (E-Mail) ist die Kontaktaufnahme ebenfalls möglich. Die Annahme des angeforderten Beratungsangebotes erfolgt über den Berater. Er muss die Annahme mit einer E-Mail an die Klient*innen bestätigen. Angebote der Klient*innen für einen Angebotsabschluss oder auch Anfragen mit dem Ziel, die Leistung einer Beratung an Anspruch zu nehmen, erfolgen unter Vorbehalt vonseiten des Beraters. Er kann Angebote ablehnen, wobei er sein freies Ermessen geltend machen kann. Der Inhalt der Webpräsenz von Martin Holstein stellt eine Präsentation dar und kann nicht als verbindliches Angebot verstanden werden.

Klient*innen müssen das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.

​Leistungskatalog und finanzielle Vergütung

Im Regelfall werden die Termine der Beratungen in Form einer Einzelsitzung angeboten. Klient*innen können nach Wunsch und im Einverständnis mit dem Berater jedoch auch Paketangebote anfordern. Der nachfolgende Link zeigt den Leistungskatalog und die Vergütungen im Detail auf: https://martin-holstein.de/anfrage/

Abrechnungen über die Krankenkassen der Klient*innen sind generell nicht möglich. Die Preise für die Beratungsleistungen sind festgelegt, nach Absprache und deren schriftlicher Fixierung können die zeitliche Dauer der Beratungstermine und die entsprechende finanzielle Vergütung (Honorar) zwischen Berater und Klient*innen variiert werden. Die Kosten der Beratungsleistung werden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben und mit dem Vertragsabschluss fällig. Die Bezahlung muss in einem zeitlichen Abstand von 24 Stunden zum Beratungstermin bzw. bis zu Beginn des Leistungspaketes erfolgen.

Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Möglichkeiten sind die Sofortüberweisung mit Kreditkarte, über Giropay, Klarna oder PaypPal. Die Zahlung dürfen dem Empfänger keine Kosten verursachen, was auch für mögliche Transaktionskosten bei Zahlungen aus dem Ausland gilt. Alle Kosten liegen bei der Person, die den Zahlungstransfer ausführt. Eine erfolgreiche Zahlung führt zu Ausführung der Beratungsleistung entsprechend der vorab vereinbarten Termine. Die Klient*inne erhalten nach Abschluss der Beratung eine Rechnung mit der Summe des geleisteten Betrages.

Vereinbarung von Terminen und Honorargestaltung bei Ausfall von Beratungsleistungen

Der Berater und die Klient*innen setzen vorab gemeinsam die Termine für die Beratungsgespräche an. Eine Alternative besteht darin, dass die Klient*innen neue Termine auch online über (martin-holstein.de) buchen.

Ein Ausfallhonorar wird fällig, wenn ein Termin, ohne vorherige Absage oder Terminumbuchung einseitig vonseiten der Klient*innen ungenutzt bleibt. Das Honorar beträgt den Preis eines einzelnen Termins einer vollen Beratungsleistung. Termine können gemäß der oben beschriebenen Möglichkeiten bis zu 24 Stunden vor der nächsten Beratungseinheit umgebucht werden, wobei kein Ausfallhonorar geltend gemacht wird. Ist das Beratungsgespräch auf einen Montag terminiert, so muss eine Umbuchung bis 13:00 am Freitag der vorhergehenden Woche ausgeführt werden. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten kann das Unternehmen (Name) ebenfalls das Ausfallhonorar von 100% eines Beratungstermins einfordern.

Umstände, die der Berater nicht selbst vertritt, der Krankheitsfall, Unfälle, höhere Gewalt oder sonstige äußere Umstände berechtigen diesen einen neuen Termin für das Beratungsgespräch mit den Klient*innen zu vereinbaren. Jegliche Schadensersatzpflicht von Seiten des Beraters sind dabei ausgeschlossen. Können sich Berater und Kund*innen nicht in einem angemessenen Zeitraum auf einen neuen Termin einigen, besteht auf Seite der Klient*innen ein Rücktrittsrecht, ohne dass sie die Kosten zu tragen haben.

Technische Bedingungen

Für möglicherweise auftretende technische Probleme mit der online-Präsenz und deren Buchungsangebote und der Kalenderfunktion übernimmt der Berater keine Haftung. Hierfür liegen die Verantwortung und gesetzliche Haftung beim Provider. Keine Haftung wird damit auch für den Ausfall von Beratungsterminen wegen des technischen Ausfalls von Kommunikationskanälen wie Telefon, Internet und E-Mail übernommen. Das vorab geleistete Honorar wird hingegen beim Ausfall vereinbarter Termine aufgrund von Problemen und des Ausfalls von technischen Geräten und Kommunikationsverbindungen vonseiten des Beraters zurückerstattet. Schadensansprüche können die Klient*innen nur finanziell um die Höhe des vorab bezahlten Honorars geltend machen

Erfolgsvereinbarung zur Beratungsleistung

Für klient*innenseitig erwünschte oder erwartete Erfolge zu den beratungsangeboten kann der Berater keine Garantie übernehmen. Das betrifft auch die vorab vereinbarten Ziele der Beratung. Eine Beratung ist prozesshaft gestaltet, sie bedarf der freien Entscheidung und der selbständigen, eigenverantwortlichen und aktiven Mitarbeit der Klient*innen. Aufgabe des Beraters ist die begleitende Unterstützung bei diesem Prozess. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt das fachliche Wissen und die Expertise des Beraters voraus, ebenso die auf seiner Erfahrung basierte Unterstützung nach bestem Wissen und Gewissen. Diese sind die Grundvoraussetzungen für eine gelingende Beratung im Interesse und zum Nutzen der Klient*innen. Der Berater kann aufgrund seiner Expertise und Erfahrung die dafür als notwendig erachteten Kommunikationsformen und die je individuell zu bestimmenden Verfahren in der Beratung wählen. Bei den Klient*innen liegt die Verantwortung für die Zielbestimmung, sie wählen die für sie wichtigen Themen für die Gespräche und sie sind für die Umsetzung in ihrer lebensweltlichen Praxis verantwortlich.

Dauer der Beratung und Verfahren zur vorzeitigen Beendigung des Beratungsverhältnisses

Es bestehen keine festgelegte Anzahl von Beratungsterminen. Die Klient*innen können diese Zahl nach ihren Wünschen festlegen. Für eine maximal erfolgreiche Beratung werden aber mehrere Sitzungen empfohlen. Diese Empfehlung ist für die Klient*innen aber nicht bindend. Sie können den Beratungsvertrag jederzeit im laufenden Beratungsprozess aufkündigen. Eine solche Kündigung kann am Schluss einer einzelnen Beratungssitzung mündlich formuliert werden. Auch ist eine form lose Kündigung schriftlich in elektronischer Form (E-Mail) möglich. Dafür gilt eine Frist von drei Arbeitstagen. Die Kündigung von Paketleistungen erfolgt gemäß dem Widerrufsrecht und werden auch nur unter dessen Geltung erstattet. Außerhalb dieser Geltungsbedingungen können Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Paketleistungen nicht geltend gemacht werden.

Verschwiegenheitsverpflichtung

Gegenüber Dritten besteht vonseiten des Beraters die Garantie der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Die Pflicht zum Stillschweigen hat ihre Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des ersten Kontaktes von Berater und Klient*innen. Auskünfte zur Person und den Inhalten und Zielen der Beratung werden vom Berater gegenüber Dritten nur im Falle eines ausdrücklichen und schriftlich gegebenen Einverständnisses vonseiten der Klient*innen erteilt. Ausdrücklich ausgenommen von der Verschwiegenheitsverpflichtung sind Auskünfte zur Verfolgung und Prävention von Straftaten durch die Justiz- und Exekutivbehörden und dem Schutz von gesetzlich definierten höheren Rechtsgütern.

Wird vonseiten der Klient*innen eine Suizidabsicht dargelegt und besteht nicht die eigenverantwortliche Fähigkeit zur Kontaktaufnahme mit einem Facharzt, einer medizinischen Facheinrichtung oder einem Therapeuten, oder wird diese verweigert, so sieht sich der Berater in der Verantwortung unmittelbar die zuständigen Behörden und Facheinrichtungen in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt ausschließlich im Interesse und zum Wohle der jeweiligen Klient*innen und zur Prävention von Selbstgefährdungen.

Dokumentation und Datenschutz

Der Beratungsverlauf mit seinen Erkenntnissen wird vom Berater dokumentiert. Dies schließt Anamnesen, themenbezogene Fragebögen und alle weiteren Notizen, vorläufige und abschließende Ergebnisse mit ein. Auch die beiderseitig getroffenen Vereinbarungen werden dazu gezählt. Das Unternehmen (Martin Holstein) nimmt für sich das Recht der Speicherung aller personenbezogenen Daten in Anspruch. Dazu zählen auch diese, die zum Stellen der Rechnungen und für die interne Buchführung notwendig sind. Damit ist die Verpflichtung für den Berater verbunden alle genannten Dokumente zu verwahren. Die Klient*innen geben zur Dokumentation und zur Speicherung ihrer Daten ihr Einverständnis. Es gilt für den Umgang mit allen daten die Datenschutzerklärung.

Das Aufzeichnen der Gespräche und der außerterminlichen Kommunikation ist vonseiten der Klient*innen nicht gestattet.

Klientenverantwortung und gesundheitlicher Zustand der Klient*innen.

​Die Klient*innen versichern, dass ihre Geschäftsfähigkeit beim Zustandekommen des Vertragsabschlusses für die Beratungsleistung nicht durch Störungen oder Erkrankungen vermindert oder aufgehoben ist und dass medizinische und psychologische Einschränkungen für eine Beratungsleistung entgegenstehen. Die Klient*innen verpflichten sich zur wahrheitsgemäßen Angabe über bestehende oder aufgrund des aktuellen gesundheitlichen Zustandes fachlicherseits empfohlene Psychotherapien dem Berater mitzuteilen. Ebenso verpflichten sich die Klient*innen ihren Therapeut*innen die Absicht, die Zielvorstellungen, die Methodik und die zu besprechenden Themen der Beratung mitzuteilen. Der Berater setzt die Kenntnisnahme und das Einverständnis durch die Therapeut*innen für einen Vertragsabschluss für eine Beratungsleistung voraus.

In die Verantwortung der Klient*innen fällt das pünktliche Erscheinen zum Beratungstermin. Ausnahmen werden unter Punkt 5 und 6 aufgeführt. Es gelten die vorab festgelegten Termine, somit führt ein verspätetes Erscheinen zur Verkürzung des jeweiligen Beratungstermins. Auch liegt es in der Verantwortung der Klient*innen einen ruhigen Ort für den Beratungstermin auszuwählen, der Störungen durch die Anwesenheit Dritter nach Ermessen maximal ausschließt. Neben der Wahl des Ortes sollten Störungen wie Telefonanrufe und Text- und Sprachnachrichten unterbunden werden.

Folgenbelehrung bei Widerruf

​Bei einem rechtskräftig gültigen Widerruf werden den Klient*innen vom Unternehmen Martin Holstein) die bezahlten und nicht mit einer vereinbarten Leistung zur Geltung gebrachten Beratungsangebote erstattet. Die Erstattung kann ausschließlich für noch nicht erfolgte, jedoch bezahlte, Beratungen in Anspruch genommen werden. Kein Anspruch besteht auf Erstattung bereits erfolgter Beratungsleistungen innerhalb des Zeitrahmens der Widerrufsfrist.

Eine Erstattung erfolgt bei Beratungsangeboten mit einem Rabatt, jedoch nur die noch ausstehenden, ungeleisteten Beratungstermine. Die bereits erfolgten Beratungsleistungen werden hingegen nicht erstattet. Die Berechnung aller bereits in Anspruch genommenen Termine erfolgt über den Preis eines einzelnen Beratungstermins. Der Rabatt für das Paketangebot kann dann für die noch ausstehenden und rückerstattungsberechtigten Sitzungen nicht in Anspruch genommen werden. Für die Rückzahlung gilt dasselbe Zahlungsinstrument wie für die von den Klient*innen veranlasste Zahlungstransaktion. Die Klient*innen müssen auch bei dieser Transaktion eventuell anfallende Kosten des Finanzdienstleisters tragen (Zu den Zahlungskosten bei Vertragsabschluss, siehe Punkt 3).

Hat der Klient verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung.

​Pflicht zur Gewährleistung und Haftungsausschluss

Jede Beratungsleistung wird je individuell auf die jeweiligen Klient*innen ausgerichtet, unter Gewährleistung der Sorgfalt und nach bestem Gewissen des Beraters ausgeführt.

Die Klient*innen können folgende ​Gewährleistung​ geltend machen:

Gemäß dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Privatrecht können für Beratungsangebote wie sie vom Unternehmen (Martin Holstein) angeboten werden keine Gewährleistungen für die Zufriedenheit der Klient*innen mit dem Beratungsangebot gegeben werden. Erfolge der Beratungsangebote werden ebenso wenig garantiert. Hier gilt die unter Punkt 1 und 7 beschriebene Prozesshaftigkeit und Lösungsorientierung der Beratungsangebote.

Keine Gewährleistung gilt für die uneingeschränkte technische Erreichbarkeit der Internetseite des Unternehmens (Martin Holstein).

​Der Berater übernimmt keine Haftung​ für das Handeln der Klient*innen nach Abschluss eines Vertrages über ein Beratungsangebot, für das Handeln in Verlauf einer Beratungsleistung und währen der Gültigkeit der zeitlichen Dauer des Beratungsangebotes (unabhängig davon welche Leistungen bereits bezahlt wurden) und nach Abschluss des Beratungsangebotes. Das Handeln der Klient*innen erfolgt in jedem Fall eigenverantwortlich.

​Gerichtsstand

Ist der Klient nicht Verbraucher, so wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart.

Zulässigkeit von Nebenabreden

Schriftlich fixiert werden müssen jegliche Vereinbarungen, die den Bestimmungen dieser AGB nicht entsprechen oder von ihnen teilweise abweichen. Dies gilt auch für Vereinbarungen die von der unter Punkt 16 genannten Bestimmung abweichen.

Rechtsanwendung

Für die Vertragslegung des Unternehmens (Martin Holstein) mit den Klient*innen kann ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.

​Salvatorische Klausel

Im Falle einer Unwirksamkeit oder der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der AGB, bleiben die übrigen AGB weiterhin gültig. Berater und Klient*innen als Vertragsparteien verpflichten sich bei Unwirksamkeit und Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, wobei eine solche Ersatzbestimmung / Ersatzbestimmungen als wirksam gilt, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit in ihrem Inhalt nächstliegend ersetzt.